Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
Richard Am: 07.01.2023 23:18:40 Gelesen: 7353# 4@  
@ alle

Alle meine Aussagen in meinen Beiträgen dieses Themas sind unverbindlich bis ich den Gesetzestext in Händen halte.

@ rosteins69 [#88]

Das Gesetz wird ALLE elektronischen Angebotsplattformen betreffen. Auch die PPA und die Rücklosliste, die Verkaufsangebote und die gelieferten Marken aufgrund von Kaufgesuchen und Fehllisten.

Allerdings kennen wie die Ergebnisse der PPA, aber nicht aus unseren anderen Angeboten.

Es gibt eine Handelsplattform (der Name ist mir unbekannt), auf welcher Umsätze ab 2 Cent stattfinden. bei 31 solcher Verkäufe sind dies stolze 62 Cent Jahresumsatz, auch dieser muss gemeldet werden.

Es werden alle Umsätze erfasst, auch z.B. die Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung von Ferienwohnungen.

Ob der alte Wäschetrockner gehandelt wird, getragene Kleidung oder das 20-jährige Auto zum Ausschlachten - alles muss wohl gemeldet werden.

Es sind auch Handelsplattformen im Ausland betroffen - auch diese müssen melden.

@ Gauss [#89]

Es gibt keine Neuerungen bei der Steuerpflicht. Neu ist die Pflicht der Plattformbetreiber, ab einer gewissen Grenze die Umsätze zu melden.

Korrekt, und zwar nur die Verkaufumsätze. Die Käufer bleiben unerkannt.

@ saeckingen [#90]

Diese Regelung dürfte dann auch die Philaseiten Auktion betreffen. Ein nicht unerheblicher zusätzlicher Aufwand für die Betreiber, da auch zusätzliche Informationen von den Verkäufern erhoben (und geprüft ?) werden müssen.

Korrekt, vor allem die Steuernummern müssen angegeben werden. Wir werden wohl einführen müssen, dass bei Verkäufen eine Steuernummer angegeben werden muss, aber nur einmal je Anbieter durch Eingabe bei "meine Philaseiten". Diese wird elektronisch erfasst und muss an das Finanzamt gemeldet werden.

@ alle

Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

Ich denke nicht, dass eine Prüfung der Steuernummer vorgeschrieben wird, aber warten wir ab. In den kommenden 10 Monaten werden sich nach meiner Meinung noch Änderungen ergeben. CDU, CSU und die rechte Partei haben gegen das Gesetz gestimmt.

Und was ist mit den sog. Tauschtagen, bei denen nicht getauscht, sondern zu fast 100 % verkauft wird ? Geht alles in bar und ohne Quittung. Sie werden nicht mit einbezogen, da nicht elektronisch.

Zudem wird es wohl den Finanzamt-Mitarbeitern nicht zumutbar sein, erhebliche zusätzliche Arbeit auf sich zu nehmen. Bei den Millionen- und Milliardenbetrügereien im Steuer- und Subventionsbereich in Deutschland und anderswo haben die besseres zu tun.

Wenn ich weitere "offizielle" Informationen erhalte werde ich weiter berichten.

Gute Nacht, Deutschland !
 
Quelle: www.philaseiten.de
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