Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
Christoph 1 Am: 08.01.2023 00:25:27 Gelesen: 7259# 6@  
@ bayern klassisch [#5]

Ich stimme Dir zu, dass es definitiv wichtigere Dinge zu erledigen gibt, aber naja, so tragisch ist die Sache nun auch nicht.

Es wird lediglich eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen. An der grundsätzlichen Tatsache, dass auch "private" Einkünfte in größerem Umfang steuerpflichtig sind, ändert das neue Gesetz ja nichts.

Im Übrigen erab sich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung durch eine EU-Richtlinie, die von Deutschland (wie von allen anderen EU-Ländern auch) umgesetzt werden musste. Also keine Willkür des deutschen Amtsschimmels sondern eine quasi unumgängliche Folgereaktion.

Was droht denn einem Plattformbetreiber, wenn er die über sein Portal erfolgten Kleinverkäufe nicht meldet? Wo kein Kläger, da auch kein Richter.


@ Richard [#91]

Alle meine Aussagen in meinen Beiträgen dieses Themas sind unverbindlich bis ich den Gesetzestext in Händen halte.

Die beschlossene Fassung des Gesetzes ist in der Bundestagsdrucksache 20/4376 veröffentlicht worden [1]. Aus den §§ 3 und 5 dieses Gesetzes entnehme ich - wohlgemerkt: Ich bin auch kein Jurist - dass das Gesetz möglicherweise nur für Plattformbetreiber gilt, die für ihre Dienste auch eine Gebühr erheben. Es ist hier von Rechtsgeschäften die Rede, die gerichtet sind auf
(1.) die Erbringung relevanter Tätigkeiten (nähere Ausführungen in § 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
(2.) die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Die "relevante Tätigkeit" wiederum ist eindeutig als "Tätigkeit die gegen eine Vergütung erbracht wird" definiert.

Somit wären nach meinem Rechtsverständnis die Verkäufe, die über die ppa-Auktion erfolgen, nicht meldepflichtig. Aber das muss sich wirklich mal ein juristisch bewanderter Mensch sich nochmal genau anschauen.



@alle

Bevor hier Untergangsdystopien für Deutschland heraufbeschworen werden, empfehle ich erstmal Abwarten und Tee trinken. Oder vielleich auch einen Schnaps.

Viele Grüße
Christoph

[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/043/2004376.pdf
 
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