Eventuell ist für den Plattformbetreiberder § 11 [1] interessant, da kann er sich von dem ganzen Aufwand freistellen lassen. Leider lässt man sich das gut bezahlen.
Allerdings entnehme ich aus § 4 [2], dass es sich bei den 2000 € nicht um die Verkaufssumme, sondern um die an den Plattformbetreiber gezahlten Gebühren handelt. Da bei PPA keine Gebühren fällig werden, dürfte das ganze Procedere hier überflüssig sein.
Gruß Fridolino
[1]
https://www.buzer.de/11_PStTG.htm[2]
https://www.buzer.de/4_PStTG.htm