Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
prinzlodi Am: 09.01.2023 05:57:13 Gelesen: 6675# 30@  
@ rosteins69 [#28]

"Wenn ich als Privatanbieter beispielsweise 31 Artikel für je 20 Euro pro Stück innerhalb eines Jahres bei einer Verkaufs-Plattform verkaufe, ändert sich für mich gar nichts. Lediglich die Verkaufs-Plattform ist verpflichtet, meine Steuernummer an das Finanzamt weiter zu leiten."

Nun ja, ich finde, dass sich mit dem möglichen Zwang, einem Platform-Betreiber meine Steuer-ID zu nennen, schon fundamental etwas ändert!

Bislang fielen mir als Beispiele, wo ich meine Steuer-ID einer nicht-staatlichen Stelle sagen musste, nur Banken und mein Arbeitgeber ein. Bei beiden ist aber die Angabe gerechtfertigt, weil beide Institutionen für mich ggf. Steuern abführen müssen (Lohnsteuer bzw. Kapitalertragsteuer). Und bei beiden vertraue ich, dass sie verantwortungsvoll mit meinen Daten umgehen.

Der Betreiber einer Verkaufsplatform führt jedoch keine Steuern für mich ab und deshalb ist es zumindest aus diesem Grund eigentlich nicht erforderlich, die Steuer-ID anzugeben. Der Betreiber hat zwar anscheinend eine Meldepflicht, aber ich frage mich ernsthaft, warum der Staat diese Meldung mit der Steuer-ID verknüpft haben will. [gut, er kann alle Meldedaten schön miteinander verknüpfen, allerdings sehe ich meine Daten bei einem Platform-Betreiber im allgemeinen weniger stark geschützt, als ich es bei einer Bank oder Arbeitgeber sehen würde und dementsprechend auch Missbrauchspotential (z.B. Hackerangriff)].
 
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