Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
drmoeller_neuss Am: 09.01.2023 14:27:57 Gelesen: 6336# 37@  
@ Richard [#35]

Natürlich kann ein Briefmarkenhändler den Beitrag für die Philaseiten.de als Betriebsausgabe absetzen, genauso wie Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände, philatelistische Arbeitsgemeinschaften und Ortsvereine. Der Bezug zum Gewerbe muss natürlich gegeben sein. Ein Händler muss über das Marktgeschehen aktuell informiert sein, und kann nicht eine Woche warten, bis er die Beiträge lesen kann.

Eine Gewinnerzielungsabsicht sollte zumindest erkennbar sein, sonst streicht das Finanzamt das ganze Steuersparmodell schnell mit dem Zauberwort "Liebhaberei". Am besten, man versteuert einmal einen kleinen Gewinn, macht dann ein paar Jahre Verlust und meldet den Laden wieder ab. :)
 
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