Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
mark94 Am: 09.01.2023 21:37:55 Gelesen: 6192# 39@  
Ich möchte um einen sachlichen Austausch bitten. Insbesondere die Verwendung von Kampfbegriffen und Lagerzuweisungen erscheint mir nicht zielführend zu sein. Z.B. die Vokabel "conspiracy theory". Ich habe das Original zitiert um auf den Ursprung hinzuweisen. Näheres ist im Netz zu finden, wenn man denn sucht und sich die Mühe macht Dingen auf den Grund zu gehen. Und wenn man dann feststellt in welchem Kontext dieses Wort kreiert wurde sollte klar sein, dass das in einer sachlichen Diskussuon nichts zu suchen hat. Wenn man der Meinung ist dass jemand Unsinn redet dann müßte es doch eine Leichtigkeit sein denjenigen in ein paar Sätzen argumentativ auszuhebeln. Das bedeutet auf der anderen Seite allerdings auch, dass man hier keine provokanten Äußerungen tätigt. Ich denke Spekulationen und persönliche Bewertungen gehören auch nicht hierher.

Für mich sind die Fakten rund um das Thema interessant und leider bin ich im Steuerrecht wenig bewandert. Ich bin mir aber bewußt, dass man auch unwissenlich in eine unangenehme Lage kommen kann. Gerade für fortgeschrittene Sammler fällt beim Kauf von Posten und Sammlungen oft viel Beifang an wenn man es nur auf wenige Stücke abgesehen hat.

Da ergibt sich für mich bereits eine Frage: Wenn man mich als Händler klassifizieren würde, dann wäre ich ja auch Vorsteuerabzugsberechtigt? Ansonsten wäre das ja eine Doppelbesteuerung? Kann das bitte jemand auflösen.

Zum ersten Absatz: Ich möchte darum bitten, dass sich Niemand persönlich angegriffen fühlt. Es scheint mir nur, dass viele Menschen die Vorteile der Dialektik vergessen haben.
 
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