Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
DL8AAM Am: 12.01.2023 12:57:32 Gelesen: 5138# 66@  
@ Kalmimaxiss [#64]

... möglich wird das durch Angabe der Steuer-ID, die ja mitgemeldet werden muss. Die Frage ist nur, wie/ob der Plattformbetreiber die Steuer-ID des Anbieters nun im Vorfeld verifizieren muss/kann.
 
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