Thema:
Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
DL8AAM
Am: 12.01.2023 12:57:32
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# 66
@
@ Kalmimaxiss
[#64]
... möglich wird das durch Angabe der Steuer-ID, die ja mitgemeldet werden muss. Die Frage ist nur, wie/ob der Plattformbetreiber die Steuer-ID des Anbieters nun im Vorfeld verifizieren muss/kann.
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/17800
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