Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
Holzinger Am: 16.01.2023 10:04:16 Gelesen: 4385# 77@  
@ drmoeller_neuss [#76]

Ernsthaft gefragt: Wie sieht es aus, wenn ich 50,- (auch als Schein) gegen ein Briefmarkenalbum "tausche". Es ist doch nirgendwo festgelegt, "Was" gegen "was" gewechselt/GETAUSCHT wird. Oder nimmt "Geld" da eine Sonderstellung ein?
 
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