Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
drmoeller_neuss Am: 16.01.2023 11:44:01 Gelesen: 4310# 78@  
@ Holzinger [#77]

Du hast recht. Entgelt bezeichnet ganz allgemein eine Gegenleistung für ein Rechtsgeschäft. In den meisten Fällen ist das eine Geldleistung. Aber auch der Briefmarkentausch ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft, weil der Sammler den Gegenwert in anderen Briefmarken bekommt.

Allerdings ist der Tausch in der abschliessenden Aufstellung der relevanten Tätigkeiten in § 5 Abs. 1 nicht enthalten. Im Satz 3 ist ausdrücklich von "Verkauf von Waren" die Rede. Reine Tauschgeschäfte fallen nicht darunter.
 
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