Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
Holzinger Am: 16.01.2023 13:44:46 Gelesen: 4272# 79@  
@ drmoeller_neuss [#78]

Entschuldigung, das war so nicht meine Frage. Nicht "Tausch Marke gegen Marke", sondern "Marke gegen ein Stück Papier mit einem gewissen Wert (Banknote)" war die Frage.

Es steht doch sicher auch nirgendwo, wie ich den "Tauschgegenstand" übergeben darf (direkt in die Hand/über einen "Erfüllungsgehilfen" (Bank)).

Noch eine Frage: "Tauschtag mit Eintritt" ist doch eigentlich das Gleiche wie "Plattform mit Gebühren". In beiden Fällen erzielt der Betreiber Einnahmen und wäre somit doch in beiden (!) Fällen meldepflichtig. Nur: Auf dem Tauschtag erhält er doch keine "Umsatz-/Gewinninformationen" von den beiden Beteiligten :-(. :-).

Ist natürlich alles etwas theoretisch/konstruiert, aber hier tun sich doch nicht nur Lücken, sondern auch riesige Probleme auf. Wer soll das händeln?

Ich wandere aus, wenn das so weiter geht :-)
 
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