Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
drmoeller_neuss Am: 16.01.2023 14:13:10 Gelesen: 4231# 80@  
@ Holzinger [#79]

@ alle: Lest doch einfach das Gesetz und die darin enthaltenen Legaldefinitionen.

§3 Abs. 3: Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf . . .

Auf einem Tauschtag treten die Handelspartner nicht mittels einer Software über das Internet in Kontakt. Tauschveranstalter sind daher nicht meldepflichtig.

Natürlich sind auch auf Tauschtagen erzielte Umsätze unter Umständen steuerrelevant.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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