Thema: (?) (160) Dienstbriefe und Dienstganzsachen der Deutschen Post
Totalo-Flauti Am: 19.02.2023 12:05:26 Gelesen: 19510# 167@  
@ HWS-NRW [#165]
@ Totalo-Flauti [#166]

Liebe Sammlerfreunde,

mir ließ ja der Einwand von Sammlerfreund (SF) Werner irgendwie keine Ruhe, daß ich mit meiner Postsache weit weg von Thema wäre. Leider hat sich SF Werner nicht gemeldet, was er den wirklich meinte. Ich hab seinen Einwand auf den Titel "Dienstbriefe und Dienstganzsachen der Deutschen Post" des Themas zu den von mir gezeigten "Postsachen" bezogen.

Im "Handwörterbuch des Postwesens" Springer-Verlag Berlin von 1927 werden Dienstbriefe, Dienstpakete und sonstige dienstliche Postsendungen insbesondere Behörden zugeordnet, die nicht zur Post gehören. Hier wurden drei Hauptpunkte der Ausnahmebehandlung gekennzeichnet.

Als erstes Hauptmerkmal ist die Gebührenbezahlung (durch Portoablösung, mit "echten" Dienstmarken, Bezeichnung mit "portopflichtige Dienstsache") genannt. Hier könnte ich mir eigentlich nur den Gebrauch der Bezeichnung "portopflichtige Dienstsache" durch die Post vorstellen. Allerdings kann ich mich nicht erinnern so einen Beleg mal gesehen zu haben.

Das zweite Hauptmerkmal sind spezielle Bestimmungen in der Postordnung. Hier werden allgemeine Postregelungen für bestimmte Sendungen außer Kraft gesetzt. So durften Dienstmappen des Reichspräsidenten und der Minister auch bei einem höheren Gewicht als 500 Gramm gegen Zahlung der höheren Päckchen- oder Paketgebühr als Brief befördert werden (der Reichskanzler ist ausdrücklich nicht genannt) oder Dienstpostpakete das zulässige Höchstgewicht von 20 kg übersteigen.

Das dritte Hauptmerkmal ist die zollamtliche Behandlung entsprechender Sendungen. Die Sendungen brauchten unter anderem nicht zwingend der zollamtlichen Prüfung vorgelegt werden.

Als zweite Quelle liegt mir das transpress Lexikon "PHILATELIE" des gleichnamigen Verlages von 1971 in der vierten Auflage vor. Danach ist Dienstpost

1) ein auf den Inhalt der Postsendung bezogener Begriff, der die Gesamtheit der dienstlichen Post von Behörden und ihnen gleichgestellten staatlichen und kommunalen Dienststellen (staatliche Versicherungen, Kreditinstitute usw.) sowie gesellschaftlichen Organisationen (Parteien, Gewerkschaften).

Und 2) als Dienstpost werden auch beförderte Sendungen bezeichnet, die durch Absender- oder andere Vermerke, Dienstmarken usw. als Dienstpost kenntlich sind. Hier wird ausdrücklich gesagt, das dienstliche Sendungen postalischer Stellen als Postsache bezeichnet werden. Dies ist unabhängig davon, ob die Poststellen im gegenseitigen Verkehr oder mit Postbenutzer stehen.

Im Handbuch des Postwesens findet man die Ausführungen zu Postsachen unter Schriftwechsel. Auch hier wird als Postsache der schriftliche Verkehr zwischen den Postanstalten untereinander, mit anderen Behörden und den Postbenutzern verstanden. Wobei im Handbuch darauf hingewiesen wird, das der Verkehr unter den Postanstalten möglichst nicht schriftlich sondern dafür fernmündlich bzw. durch mündlichen Besprechungen erfolgen sollte.

Eine entsprechende Definition gibt auch die Seite des deutschen Wortschatzes [1].

Letztendlich muss ich zu dem Schluss kommen, das der Titel eigentlich falsch ist und hier durchweg Postsachen der jeweiligen deutschen Postverwaltungen vorgestellt werden.

Ich hoffe, ich bin nicht "oberlehrerhaft" rüber gekommen. Ich will auf keinem Fall einem lieben Sammlerfreund zu nahe treten oder salopp gesagt auf den Schlips treten.

Zum Schluss noch eine Postsache des Leipziger Postamts C1 - Wertzeichenstelle an einen Sammler in Tuttlingen (Württemberg) vom 10.04.1948. Abgeschlagen wurde der Gelegenheitsstempel zur Woche der Volkssolidarität. Der Brief enthält die geforderten Angaben "Postsache" und links das Dienstsiegel des absendenden Postamtes.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.



[1] https://www.dwds.de/wb/Postsache
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/314
https://www.philaseiten.de/beitrag/314124