@ Cantus
[#13]Hallo Ingo,
richtig, allein eBay nimmt da eine Sonderstellung ein.
Das ist aber nichts Besonderes, das machen die mit dem Deckmäntelchen Datenschutz auch bei der (Nicht-)Übermittlung von Verkäuferdaten. Jeder Käufer hat selbstverständlich einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer sein Vertragspartner ist. eBay muss man das wohl über das Gericht beibringen.
Dieter