Thema: [118] Bund Ganzsachen: Privatganzsachen Umschläge
Christoph 1 Am: 16.03.2023 17:00:57 Gelesen: 11937# 121@  
@ Cantus [#120]

Nichts für ungut, aber du ist eben kein Ganzsachensammler.

Hallo Ingo,

ja, Du hast recht, ich bin eben kein Ganzsachensammler. Und man kann natürlich die Auffassung vertreten, dass in einem Themenstrang zu Ganzsachen auch die entsprechende Betrachtung im Vordergrund stehen sollte. Ich habe mich anders entschieden, weil ich bei meiner Beschäftigung mit den Belegen andere Schwerpunkte setze. Ich sehe auch nicht das Problem. Oder dürfen sich nur spezialisierte Ganzsachensammler zu Ganzsachen äußern?

Aber schauen wir uns doch nun mal den Ganzsachenumschlag hinsichtlich seiner ursprünglichen Intention bzw. seiner "bestimmungsgemäßen Verwendung" an. Der Frankaturwert beträgt 2,50 DM, damit hätte man im Herbst 1982 einen Großbrief mit Gewicht zwischen 100 und 250 Gramm portogerecht versenden können. Genau aus diesem Grund ist auch der Frankaturwert von 2,50 DM vom Auftraggeber der Ganzsache gewählt worden. Hätte der Auftraggeber den GU für die Verwendung mit einer Zusatzleistung vorgesehen, dann hätte er einen anderen Frankaturwert gewählt. Hat er aber nicht.

Meiner Meinung nach hat die bestimmungsgemäße Verwendung einer Ganzsache durchaus sehr viel mit dem Thema Portorichtigkeit zu tun. Denn ein bestimmungsgemäßer Gebrauch kann nur ein portorichtiger Gebrauch sein. Es sei denn, die Ganzsache wird zu einem späteren Zeitpunkt verwendet, wenn die ursprünglich angedachte Portostufe nicht mehr existiert.

Der Absender der von mir gezeigten Sendung hatte jedoch weder für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ganzsache noch für die Portorichtigkeit das nötige feinfühlige Auge. Er hat wild durcheinander ein paar zusätzliche Briefmarken verklebt und damit in meinen Augen die Ganzsache als Solches verhunzt. Zwischen den als Zusatzfrankatur verklebten Briefmarken und dem GU besteht keinerlei Zusammenhang. Es wirkt vielmehr, als hätte der Absender eben noch zufällig ein paar verschiedene Briefmarken übrig gehabt, die er irgendwie loswerden wollte. Hätte der Absender beispielsweise den GU mit den wenige Monate zuvor im Sommer 1982 neu erschienenen Werten aus der Dauerserie "Burgen und Schlösser" ergänzend frankiert, dann sähe die Sache ganz anders aus. Aber so? Niemand wird behaupten, dass hier ein "schöner Beleg" geschaffen wurde, oder? Und auch wenn ich kein Ganzsachensammler bin, finde ich so etwas dann doch schade.

Richard hat die grundsätzliche Frage "Bedeutung von Portorichtigkeit", unabhängig vom Thema "Ganzsache" in ein eigenes Thema ausgegliedert. Deshalb hier an dieser Stelle von mir nichts weiteres zu dieser Frage.

Viele Grüße
Christoph
 
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