Thema: Bund Postüberwachung: Verbringungsverbote
Briefuhu Am: 17.03.2023 13:29:24 Gelesen: 395# 1@  
Erst wollte ich diesen Beleg schon entsorgen. Brief vom 19.07.1967 von Rostock nach Mainz, abgestempelt in Ribnitz-Damgarten Stadt des Ostseeschmuckes frankiert mit 20 Pfennig Michel Nr. 1248. Dann fiel mit die Rückseite auf. Der Brief wurde vom Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Hamburg geöffnet und zur Beförderung freigegeben.

Ein Stempel mit nachfolgendem Text wurde angebracht:

Diese Postsendung ist gemäß $$ 1- des Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und sonstiger Verbringungsverbot vom 24.01.1961 1 61 (BgGBl. I S. 607) angehalten und geöffnet worden. Sie ist zur Beförderung freigegeben worden. Aktenzeichen: 116 Js 339/67
Der Leitende Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Hamburg.


Der Brief wurde dann mit einem Siegelabdruck der Staatsanwaltschaft Hamburg versehen.



Schönen Gruß
Sepp
 
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