Thema: Vorausentwertungen Deutschland
DL8AAM Am: 29.03.2023 16:01:07 Gelesen: 27252# 205@  
@ Araneus [#204]

Hallo Franz-Josef,

das Problem haben wir bei der "modernen Deutschen Post" ja schon mehrfach beobachten müssen. Der "Post-Sprech" (um ein Orwell'sches Wort zu verwenden) wird a) selbst innerhalb des eigenen Hauses nicht konsequent gehandhabt - und b) kollidiert dieser Post-Sprech mit dem "gesunden Menschenverstand" bzw. der Umgangssprache - und dann verschärfend, c) mit unserer gewachsenen Fachsprache.

Die Post verwendet Absenderstempelung für alle vom absendenen Kunden vorausentwertet eingelieferte (Dialogpost-) Sendungen, unabhängig davon, wer die Vorausentwertung (egal wie) anbringt. Für die Post fallen ja sogar mit Briefmarken freigemachte Dialogpost-Sendungen, die vom posteigenen Frankierservice im Kundenauftrag (kostenpflichtig) entwertet werden, unter Vorausentwertungen und werden deshalb unter dem Sammeloberbegriff "Absenderstempel" zusammengefasst. Dialogpost-Sendungen dürfen ja bekanntlich mit Briefmarken frankiert werden, aber gemäß des Postregelwerks NUR wenn diese vor der Einlieferung absendergestempelt (= entwertet) sind, d.h. vorausentwertet sind.

Das "unschöne" an dem Postwort ist, dass die (dort) sogenannten "Absenderstempel" (Postsynonym für "unser" Wort Vorausentwertung)

- gedruckt bzw. getintenstrahlt (gibt es überhaupt noch regelkonform gestempelte Absenderstempel?),

- vom Absender oder im Absenderauftrag vom Lettershop oder

- von der Post selbst (hier vom Frankierservice)

auf die Briefmarken "gebracht" werden können. Es ist irgendwie einfach ein falschklingender "postalischer" Sammelbegriff.

Nein, Eigenausgaben sind es natürlich nicht, damit meinen "wir" ja eigentlich nur die "Privat(dienst-)ganzsachen" der Post.

Die zehnstellige Seriennummer ist spezifisch für den jeweiligen Vertragspartner. Trotz gleichem Muster sollte man zwischen den von der Deutschen Post aufgebrachten Vorausentwertungen und den von den Anwendern aufgebrachten Absenderstempeln unterscheiden.

Soweit wir bisher wissen, kennzeichnen die "Kundennummern" bzw. Genehmigungs- oder Vertragsnummern (wie heissen diese denn in "Echt" bzw. wie nennt die Post die?) 1A00001098 und 1A00001099 posteigene Vorausentwertungen. Die Frage, ob wir diese aber separat von den Kundennummern postfremder Vorausentwertern betrachten, benennen oder auflisten müssen, macht für mich keinen Sinn. Wir müssen diese Nummern (in der Gesamtauflistung aller 1A0-Kennungen) nur kennen und dort richtig einordnen bzw. bezeichnen.

Beste Grüße
Thomas
 
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