Hallo Martinus,
Du wirst wohl recht haben - bei starker Vergrößerung ist es nicht mehr klar, ob der Gelegenheitsstempel der jüngere ist.
Etwas eindeutiger dürfte dagegen der Gelegenheitsstempel vom 24.10.36 zur Grundsteinlegung des Hauses des Deutschen Rechts auf P237 sein.
Beste Grüße
Roedsand