Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
philast Am: 01.05.2023 16:06:56 Gelesen: 551221# 10079@  
@ HWS-NRW [#10075]

Hallo,

basierend auf den Büchern

[1] Infla Band 66-2 Germnia Ausgaben der Inflationszeit Teil 2 Seite 34-52 und
[2] Infla Band 51-4 Abschiedsausgabe von Bayern mit Aufdruck Deutsches Reich Teil 3 Seite 226-233
würde ich den Saargebiets Beleg wie folgt einordnen:

1. Wichtig ist zuallererst was steht auf der Rückseite? Wenn da nichts steht von Nachlieferung oder Bestellung einer Zeitung, dann handelt es sich nicht um eine Zeitungssache in unserem Sinne, dann wäre der Beleg als Postkarte oder Drucksache auch nennenswert überfrankiert.

2. Normalerweise sollten Zeitungssachen nicht mit Dienstmarken sondern mit Freimarken verwendet sein, in [2] wurde beschrieben dass für Zeitungsbestellungen die Freimachung mit Dienstmarken möglich sind. D.h. bei dem vorgestellten Beleg könnte es sich um eine solche Zeitungsbestellung handeln, wenn der rückseitige Text passt.

3. Zur Gebühr für solche Zeitungssachen gibt es leider keine passenden Listen für das Saargebiet, ich denke jedoch, dass man sich in etwa der Sache so nähern kann: Häufig war die (Schreib-)Gebühr für eine Zeitungssache über die in Frage kommenden Portoperioden etwa 1,25 ... 1,5 * Fernpostkartenporto und das passt mit der verklebten 25 ct Marke zusammen (Fernpostkarte kostete 15 ct) .

Wenn Punkt 2 zutrifft liegt ein meiner Meinung nach seltenes Belegstück vor. Top oder Flop entscheidet sich wenn die Karte aufgedeckt (oder hier umgedreht) wird, fast wie beim Pokerspiel. ;-)

Grüsse
philast
 
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