Thema: Wahlbriefumschläge, Wahlbenachrichtigungen, Wahlkarten und Wahlstempel
Araneus Am: 10.05.2023 08:26:15 Gelesen: 10368# 124@  
@ DL8AAM [#123]

" Oder muss etwa die private "Deutsche Post AG" Wahlbriefe kostenlos befördern? Kann ich mir kaum vorstellen - oder?"

Für Wahlbriefe hat die Deutsche Post eigene AGB: „ Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG für die Beförderung und Abrechnung von Wahlbriefen (AGB Abrechnung Wahlbriefe)“ [1]. Darin heißt es in § 5 (1):

Der Auftraggeber zahlt für Beförderung und Zustellung der von den Wählern eingelieferten Wahlbriefe das gemäß Leistungen und Preise zum Einlieferungszeitpunkt für das maßgebliche Briefprodukt festgelegte Grundentgelt (ohne Zusatzleistungen).

Allgemein heißt es in diesen AGB:

(§ 1 (1)) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Beförderung und Abrechnung von Wahlbriefen, die von Wahlberechtigten unfrankiert (unfrei) eingeliefert und von der Deutschen Post an den Auftraggeber zugestellt und mit ihm abgerechnet werden.

Es wird hier nicht unterschieden zwischen politischen Wahlen und den Sozialwahlen, sodass davon auszugehen ist, dass auch hier diese AGB gelten. "Entgeltfrei" sind die Briefe also nur für den Absender.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/W_w/wahlen/dp-agb-abrechnung-von-wahlbriefen-23-03-2021.pdf
 
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