Thema: Flucht und Vertreibung
wajdz Am: 12.05.2023 18:07:32 Gelesen: 2164# 2@  
Bund MiNr 515, 02.08.1955 (in ähnlicher Zeichnung MiNr 479)



10. Jahre Vertreibung

Als Flüchtlinge werden Personen bezeichnet, "die als Folge kriegerischer Ereignisse oder politischer Verfolgung gezwungen sind, ihren Wohnsitz mit Rücksicht auf Gefahr für ihr Leben und Freiheit zu verlassen". Vertriebene hingegen sind "Personen, die mit Gewalt oder sonstigen Zwangsmitteln aus ihrer Heimat entfernt werden, gleichgültig ob dem eine völkerrechtliche Übereinkunft zugrunde liegt oder nicht".

In der Praxis sind die Grenzen zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen verwischt. Viele Bewohner der deutschen Ostgebiete erlebten beides, Flucht und Vertreibung.

MfG Jürgen -wajdz-

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