Guten Abend,
vom folgenden Beleg musste die Bilder aufgrund der Größe aus 2 Teilen zusammengesetzt werden:
Für "normale" Postkunden war der Briefversand bis zur Portoperiode 12 auf 250 g Gewicht begrenzt. Die einzige Ausnahme betraf dienstliche Aktenbriefe, diese durften ab der Portoperiode 7 bis zu 500 g wiegen. Der obige Brief wurde am 15.12.1922 (Ersttag der PP 11) vom Amtsgericht Greiffenberg an die Staatsanwaltschaft in Hirschberg (beides in Schlesien) versandt. Für den Aktenbrief mit einem Gewicht von > 250 bis 500 g verlangte die Post 50 Mark. Der Absender verklebte 20mal D 21 und 100mal D 28- eine typische Massenfrankatur kleiner Wertstufen aufgrund der oft zu späten Herstellung bzw. Belieferung der Ämter mit Dienstmarken höherer Nennwerten.
Gruß Michael