Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
doktorstamp Am: 31.01.2008 00:02:15 Gelesen: 379840# 24@  
@ Concordia CA [#17]
@ Concordia CA [#19]

Diese Freistempel, in diesem Fall, sind nach zeitlich begrenzten Verträgen abgeschlossen, daher die 19. Anders ergeht es mit den NVI Marken (Non Value Indicators) die unbegrenzt verwendet werden können.

Auf dem Brief in Nr. 17 sind die Vermerke zu lesen "Nicht weiterleiten" und "Falls unzustellbar zurück".

Die Zurückstellung erfolgt heutzutage über solche "Income Protection Units", und die haben auf die Verträge zu achten.

Laut UPU, und dies gilt heute nur für Privatleute erfolgt eine Zurückstellung kostenlos, wenn das Poststück nicht verweigert wird. Da in diesen Fällen die Briefe verweigert waren gelten sie nicht als unzustellbar, und da ist das einfache Rückporto sowie Bearbeitungsgebühr (Strafporto) fällig.

Unzureichend frankierte Briefe werden oft an den Absender zurückgesandt, er muss dann zur Post hingehen und den einfachen Fehlbetrag entrichten, wenn aber der Absender nicht zu vermitteln ist, werden die Briefe (Poststücke) zum Bestellamt befördert, der Empfänger erhält Bescheid und muss dann zum Bestellamt hin um das Poststück abzuholen, natürlich gegen Entgelt. Heute muss man mindestens £ 1 (€ 1,50) bezahlen für Briefe und Postkarten. Ansonsten ist der doppelte Fehlbetrag zu entrichten für Päckchen, Einschreiben usw. Schalterbeamte sind nicht unfehlbar.

mfG

Nigel
 
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