Thema: Briefmarken mit fehlendem Datamatrixcode
Laudano Am: 19.05.2023 17:08:01 Gelesen: 13157# 111@  
@ drmoeller_neuss [#110]

In Deinem Fall ist die Rechtslage klar: Du kannst an gestohlener Makulatur kein Eigentum erwerben.

Dieser Grundsatz ist nicht nur bei Briefmarken gültig. Bezogen auf meinen "Fall" ist er wegen mangelhafter Beweisführung aber nicht haltbar: Wie schon aus der gesamten Diskussion ersichtlich, stammen die hier vorgelegten Stücke nicht zwangsläufig aus einem Diebstahl, also muss dies auch für mein hier vorgestelltes Exemplar gelten. Was lässt dich vermuten, ich hätte die Marken nicht ordnungsgemäß am Postschalter von einem unachtsamen Mitarbeiter erworben? Darüber hinaus ist es immer noch nicht endgültig geklärt, ob die Exemplare frankaturgültig sind oder nicht. Dies wäre erste Voraussetzung für die Annahme, es handele sich um "gestohlene Makulatur". Selbst der Begriff "Makulatur" erscheint mir in diesem Zusammenhang fraglich.

" Wenn Du diese Marken wissentlich zur Frankatur verwendest, könnten spitzfindige Juristen Dir Betrug oder vielleicht sogar Wertzeichenfälschung anhängen."

Wie schon erwähnt: Es müsste nachgewiesen werden, dass die Marken nicht frankaturgültig sind und man dies hätte wissen müssen. So etwas sollte selbst einem "spitzfindigen" Juristen klar sein.

Was natürlich nicht geht, ist dann den Beleg zu Schlegel einzuschicken, und auf ein Attest zu hoffen und zu erzählen, "habe ich in der Kiloware gefunden".

Das werde ich auf keinen Fall tun. Ich würde persönlich mit ihm Kontakt aufnehmen.

Gruß aus Berlin
Laudano
 
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