Thema: Briefmarken mit fehlendem Datamatrixcode
DL8AAM Am: 22.05.2023 19:17:31 Gelesen: 12652# 124@  
Das Kernproblem ist, stammen die angebotenen Exemplare aus einem regulären "Schalterverkauf" oder haben sie andere "irreguläre" Quellen?

Wenn ein Anbieter nur ein Folienblatt anbietet, dürfte man aus Käufer wohl getrost von einem Schalterverkauf ausgehen können, wenn ein Anbieter ganz offensichtlich hunderte von diesen Dingen im Angebot hat, sollte man vielleicht doch mal einen anderen Erwerbsweg in Betracht ziehen. Dazwischen liegen viele hellstgraue bis dunkelstgraue Farbabstufungen.

Das Dumme ist, das man hier echte Makulatur nicht gleich optisch auf den ersten Blick als solches erkennen und von "gewollten" Schalterkäufen unterscheiden kann. Im Gegensatz zu "unförmigen Verschnitten" oder ähnlich "kaputten" Material, die deshalb ganz offentlichtlich auch nie in den (irrtümlichen aber) regulären Verkauf gelangen könnten.

Und solange keine eindeutigen (oder eindeutigeren) Anhaltspunkte für einen illegalen Verkauf von unterschlagener bzw. gestohlenener Makulatur vorliegen, muss man erst einmal von der Unschuldsvermutung ("des Exemplars") ausgehen. Wenn bei dem hier betreffenden Angebot wohl doch Anzeichen (wie Verdreckung, Beschädigungen des Folienblattes) darauf deuten könnten, dass etwas "komisch" sein könnte. Wobei diese genannten Anzeichen bei einem Verbrauch als Porto verloren gehen können, besonders nach 2-3 Ecken.

Die Frage ist, wenn es sich wirklich Makulatur handelt, wer muss eigentlich tätig werden? Die Druckerei aus der gestohlen wurde? Ja. Die Deutsche Post? Der wurde ja wohl nichts gestohlen? Und wenn nur die Makulatur ("als Makulatur") gehandelt wird? Hmmm, wirklich ja? Warum? Vielleicht ja das "Ministerium" dessen Ding verfälscht verkauft wurde? Gute Frage! Wenn diese Makulatur als Porto verwendet wird? Die Post, ja. Aber dann doch wohl nur dem Verwender gegenüber? Der hat sich was "erschlichen". Betrug? Ja. Aber bei "ohne Vorsatz", käme doch nur "Nachporto" in Betracht. Lohnt sich die Unterscheidung? Nein. Den Verkäufer? Falls das sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt? Die Post, gut möglich. Mitbewerber, ja. Falls der Verkäufer es aber nicht als "Frankaturware" verkauft? Die Post wird ja durch diesen "Makulatur-Handel" nicht (nennenswert, falls überhaupt) geschädigt. Es ist ein "Marktkreis" aus Dieb, Verkäufer, Handelsplattform und Käufer bzw. des Sammlers Album. Die Post dürfte in aller Regel außen vor sein.

Ich tippe die Post macht einfach nur die Augen zu und sagt sich, das geht vorbei, das der Kosten-Nutzen-Aufwand nicht in einer sinnvollen Relation steht, zumal ihr eigener Schaden maximal gering ist. Wenn das alles also irgendwie "im Rahmen" bleibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Post (für uns sichtbar) aktiv wird. Außer vielleicht ihrer Druckerei gegenüber, denen würde ich - als Post - mal etwas auf die Füße treten. Ich sehe deshalb hier einfach primär auch eher nur die Druckerei am Zug. Und auch die wird erst einmal versuchen, den Ball eher flach zu halten bzw. den Vorgang wenig öffentlich zu machen. Das ist ja nicht wirklich ein "Qualitätsmerkmal" für sie... vielleicht reicht es dort ja sogar, den Abfallcontainer am Abend abzuschliessen, um ein "containern" durch Dritte zu unterbinden. Wollte die Bundesregierung denn nicht sogar das Containern legalisieren (zumindest solange keine weiteren Gesetze gebrochen werden, wie "Ein-/Aufbruch") ... ;-)

Ich selbst vermute (in diesem speziellen Fall) auch eher einen Fall aus dem Bereich des "Containerns", kaum (...) jemand riskiert wohl seinen Job und entsprechend strafrechtliche Folgen, wenn man seinen Chef für ein "paar Euro" ganz direkt beklaut und dann noch das Diebesgut ganz offen im Internet verkauft. Für das Containern sprächen auch die von Jürgen gezeigten Verdreckungen und randlichen Beschädigungen. Ich muss gestehen, wenn ich auf einem meiner Wege in einer offenen Mülltonne am Wegesrand gut sichtbar eine Kiste mit "philatelistischer Makulatur" sehen würde, müsste ich auch zweimal überlegen, was ich machen würde. ;) Vielleicht nicht doch "Retten"? ;-) Nur weiss ich nicht, ob ich das "Zeug" dann jetzt allzu öffentlich über Ebay verkaufen würde. ;-)

Und ketzerisch weitergedacht... Wenn ich mir Sammlungen anschaue (sogar "wichtige" Ausstellungssammlungen), nach "150 Jahren" sind solche Makulaturen oft gern gesehene "Zuckerli". Oftmals werden sogar die "Anekdoten" über die "unklare Herkunft" zu "Legenden", die gerne immer mal wieder "weitergetratscht" werden (selbst im Ausstellungssammlungs-Beschreibungstext habe ich so etwas schon gelesen. ;-) Und BTW, teilweise können diese Makulaturen sogar auch mal zu philatelistisch sinnvollen Aussagen zum Produktionsprozess führen.

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
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