Thema: **** Bund: Frankieren mit Makulatur ?
Laudano Am: 30.05.2023 20:04:19 Gelesen: 447# 4@  
@ Frankenjogger [#2]

Hallo Klemens,

"Bei einem Brief mit einer solchen Marke lässt sich nicht nachweisen, woher die Marke stammt."

Dies halte ich für eine Beurteilung, ob Makulatur vorliegt, nicht für ausschlaggebend. Entweder ist eine Marke bereits in der Druckerei - technisch gesehen - Makulatur oder eben nicht.

"Bei einem Bogen (postfrisch) - dito. Wenn jemand einen solchen Bogen bei einer Poststelle erwarb, ist das aus meiner Sicht keine Makulatur."

Hier verhält es sich aus meiner Sicht ähnlich: Wenn ein Bogen bereits in der Druckerei Makulatur ist, wird er diesen "Status" nicht allein deswegen los, weil er offiziell verkauft wurde.

"Wenn ein MA einer Druckerei solche Bogen (egal ob Makulatur, oder vor Bedruckung des Matrixcodes) entwendet und dann irgendwie in Umlauf bringt, ist das auch nicht nachweisbar. Es wäre aber wohl Betrug."

Nun, Betrug wird es erst, wenn Marken dieses entwendeten Bogens postseitig für ungültig erklärt werden und trotzdem versucht wird, sie zur Frankatur zu verwenden. Bis dahin ist es "nur" Diebstahl.

"Ich kann mir gut vorstellen, dass ein fehlender Matrixcode zukünftig nicht mehr geprüft wird."

Auch Hans-Dieter Schlegel hat sich mir gegenüber dahingehend geäußert. Zunächst jedoch gilt dies aber nur für Exemplare aus der Druckerei Bagel.

Gruß aus Berlin
Harry
 
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