Thema: Rohrpostbelege
Rainer HH Am: 02.11.2010 14:23:57 Gelesen: 1368454# 562@  
Im Heuss-Thread habe ich diesen Beleg schon gezeigt, Sammlerfreund telosgraphein007 konnte ihn auch umfangreich beschreiben, vielen Dank dafür!

Zitat telosgraphein007: Derartig fehlgeleitete Belege zeigen, welche Stechuhrstempel in welchen Rohrpostämtern verwendet wurden, als die Minutenstempel allmählich aus dem Gebrauch gerieten. Dabei ist es bemerkesnwert, daß der Stempel, der Charlottenburg zuzuordnen ist, eine amerikanische Datumsgruppe (ergo: us-amerikanisches Stempelgerät) aufweist, während der von Berlin NW 40 eine deutsche Datumsgruppe zeigt. Solche Unterschiede gibt es schon seit den frühen L1-Rohrpoststempeln aus München, Dresden und Leipzig, d.h. seit etwa 1910. Um welche Ämter es sich gehandelt hat, die an der Beförderung dieses Briefes beteiligt waren, kann vergleichsweise einfach aus dem Rohrpost-Streckenplan rekonstruiert werden.

Zuständig für die Zustellung beim Landgericht am Tegeler Weg war die Eilzustellung des PA Berlin-Charlottenburg 2 (Goethestraße). Das die benannte Kammer des Landgerichts jedoch nicht im Zustellbereich des RPA Berlin-Charlottenburg 2 lag, wurde die Sendung über das RPA Berlin NW 21 nach NW 40 gefahren. Die Verbindung Charlottenburg 2 - NW 21 wurde am 1.12.1951 als Neubaustrecke eröffnet. Die Anbindung von NW 40 über NW 21 erfolgte am 29.9.1953, ebenfalls als Naubaustrecke, da NW 40 eigentlich von dem in Ostberlin gelegenen HTA über N6 bedient wurde, was jetzt aber durch die politische und administrative Teilung der Stadt nicht mehr möglich war.




 
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