Thema: Ist eine falsche rückseitige Signatur mit einem Wertverlust gleichzusetzen ?
Lars Boettger Am: 05.06.2023 13:53:28 Gelesen: 1103# 3@  
@ TeeKay [#2]

Im Übrigen stellen Signaturen kein Echtheitsmerkmal dar, da ein kleines Mini-Stempelchen leicht fälschbar ist. Die Signatur hilft nur demjenigen, der die Marke beim Prüfer einsendete. Jedes weitere Glied in der Verwertungskette müsste darauf vertrauen, dass das kleine Mini-Stempelchen echt ist. Da ist es dann aber sinnvoller, sich mit den Echtheitsmerkmalen der Marke selbst statt der Prüfsignatur zu befassen.

Ich kann diese Anmerkung nur unterstreichen. Kurz formuliert - Prüfzeichen oder Signaturen auf der Rückseite sind immer irrelevant. Entweder Marke, Aufdruck und Stempel sind echt - oder nicht. Daran ändert Farbe auf der Markenrückseite nichts.

Beste Grüße!

Lars
 
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