Thema: Briefmarken mit fehlendem Datamatrixcode
drmoeller_neuss Am: 06.06.2023 12:11:15 Gelesen: 11292# 136@  
@ Laudano [#135]

Es geht doch nicht um die Gültigkeit der Marken ohne Matrixcode. Hättest Du die wirklich auf einer Postfiliale gekauft, wären das formell "unbrauchbare Postwertzeichen", die gegen Briefmarken mit Matrixcode umgetauscht werden können.

M.E. kannst Du auch einen Sachmangel geltend machen, die Folgen sind erst einmal die gleichen. Lediglich wenn sich die Post weigert oder ausserstande sieht, die Briefmarken umzutauschen, kannst Du den Kaufvertrag rückabwickeln und das Geld zurückverlangen.

Nach den Ausführungen in diesem Forum stammen diese Marken aus nicht legalen Quellen (gestohlene Makulatur). Aus Deinen Beiträgen zu schliessen, hast Du absichtlich die Marken zur "Frankatur" verwendet.

Ich gehe nicht davon aus, dass die Post wegen eines Einzelfalles sich rührt. Der interne Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Schaden. Es sei denn, Du provozierst mit aller Gewalt den gelben Riesen. Dann wird der zurückschlagen, im schlimmsten Fall mit der Keule des "Betrugverdachtes". [1]

[1] § 263 StGB: (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/16237
https://www.philaseiten.de/beitrag/320010