Thema: Event Team der Deutschen Post darf auf Messen im Ausland nichts mehr verkaufen
nagel.d Am: 06.06.2023 18:25:27 Gelesen: 1061# 4@  
Stichwort IBRA: dort habe ich es an Schaltern ausländischer Postverwaltungen selbst erlebt, dass dort die Mehrwertsteuer (Deutscher Steuersatz) hinzugerechnet wurde. Ergo dann auch vermutlich abgeführt an die deutsche Finanzverwaltung. Das wäre dann umgekehrt durchaus auch anwendbar. so meine Meinung.

Klarheit schafft hier wirklich die Deutsche Post mit einer (ausführlichen) Stellungnahme.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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