Thema: Briefmarken mit fehlendem Datamatrixcode
DL8AAM Am: 06.06.2023 22:42:08 Gelesen: 11222# 138@  
@ Laudano [#137]

dass die Post für die ihr aus dem eigenen Einflussbereich gestohlenen Briefmarken keinen Gegenwert in Euro erhalten hat,

Wie es wohl aussieht wurden die Marken (in diesem speziellen Fall) aber nicht von der Post gestohlen. Sondern entweder der Druckerei oder dem Entsorgungs- bzw. "Vernichtungs-" Unternehmen als Besitzer oder womöglich sogar Eigentümer geworden sein könnte (wir haben in der Firma vor einiger Zeit alte Akten so einem Aktenvernichter zur Vernichtung übergeben, der scheinbar dadurch Eigentümer geworden ist, denn dieser durfte das "Altpapier" nach der Vernichtung behalten und auf eigene Rechnung finanziell verwerten).

Das heisst nur der Eigentümer/Besitzer, d.h. die Druckerei bzw. dieser Entsorger kann gegen den Dieb vorgehen bzw. den Käufer zur Rückgabe auffordern. Der Verwender der Marken könnte von der Post belangt werden, wenn dieser wissentlich Diebesgut gekauft hat, um sich von der Post damit ohne eine entsprechende Gegenleistung, eine Dienstleistung zu erschleichen. Ein gutgläubiger Käufer, der davon ausgehen konnte, dass diese Marken ohne Matrixcode regulär so von der Post gekauft wurden, sollte diese Marken natürlich zu Frankaturzwecken nutzen dürfen. Die Post könnte hier maximal die Beförderung verweigern bzw. eine erneute Zahlung des Entgelts einfordern, da sie ja die Marken ja nicht regulär "abgegeben" haben. Nur wie will die Post an Hand der Postsendung erkennen, dass sie diese spezielle Marke nicht verkauft hat, sondern ursprünglich aus einem Diebstahl stammen?

BTW, in meinen Augen sind aber regulär von der Post verkaufte Marken keine unbrauchbaren Briefmarken. Die Definition von Unbrauchbarkeit auf der Webseite der Post [1] stellt ausdrücklich auf eine nachträgliche "Beschädigung" ab, Zitat "... falsch aufgeklebt wurden, eingerissen sind, abgeschnitten wurden oder durch andere Umstände, wie einen Wasserschaden, unbrauchbar geworden sind" - d.h. die sind unbrauchbar geworden. Was die Post regulär verkauft hat, ist ja im Nachgang nicht unbrauchbar geworden. Maximal hat die Post etwas schadhaftes verkauft, nur wie soll ein Kunde, der die Marke in dieser Form von der Post so regulär gekauft hat, das überhaupt wissen bzw. erkennen? Einen offensichtlichen Mangel weist diese ja nicht auf - denn sie kann (für den Kunden) weiterhin seinen Zweck erfüllen - sie hat eine korrekte Briefmarkenform, sie klebt und trägt sichtbar den Frankaturwert. Das sie u.U. ihren Zweck für die Post nicht erfüllen kann, ist hier allein das interne Problem der Post, die das Produkt "so" verkauft hat.

Meine persönliche "Interpretation": In diesem "Ebay-Fall" dürfte wahrscheinlich nichts passieren. Die Druckerei/der Entsorger wird sehr wahrscheinlich im Eigeninteresse den "Ball flachhalten" wollen. Je weniger Öffentlichkeit, desto besser für das eigene Image. Für die Post sollte der Aufwand in diesem speziellen Fall zu groß und "kompliziert" sein, um dadurch überhaupt einen Nutzen zu erzielen. Falls aber sowas wiederholt und "containerweise" passiert, sieht das womöglich aber ganz anders aus. Also einfach selbst den Ball flachhalten und die Stücke vorerst einfach in der Sammlung verschwinden lassen. Je mehr "Werbung" gemacht wird (bzw. "Ihr" zu öffentlichkeitswirksam eine Welle auslöst), desto größer ist das Risiko, dass jemand zu einer Reaktion "gezwungen" wird, die er selbst eigentlich gerne auch vermeiden will. Schweigen und sich über die "Dinge" freuen, dürfte für alle Parteien hier das Beste sein!

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/de/f/frankierung/tipps-frankierung.html
 
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