Thema: Briefmarken mit fehlendem Datamatrixcode
drmoeller_neuss Am: 07.06.2023 08:09:29 Gelesen: 11143# 139@  
@ Laudano [#137]

Um es auf den Punkt zu bringen. Du hast die Deutsche Post um 85 Eurocent geschädigt, da für die Transportleistung nicht bezahlt wurde.

Ich hatte ja die Voraussetzungen für Betrug in einem vorherigen Beitrag aufgelistet:

1. Absicht: das kommt durch Deine Beiträge auf den philaseiten zum Ausdruck. Der Gegner muss es natürlich sauber nachweisen können, z.B. die Übereinstimmung der beteiligten Personen.

2. rechtswidrigen Vermögensvorteil: Durch die Verwendung von Makulatur wurde die Deutsche Post um die Portoeinnahmen von 85 Eurocent geschädigt.

3. Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen: Die Deutsche Post war im Glauben, es handelt sich um ein gültiges Postwertzeichen.

Noch einmal: Die Frage, ob die Marke ohne Matrixcode überhaupt gültig ist, spielt keine Rolle. Wandeln wir den Fall ab. Du vertreibst zum Schaden der Sammler Fälschungen und druckst Dir selbst Marken ohne Matrixcode, die denen der Post sehr stark ähneln. Dann greift ebenfalls Betrug, da die Post um das Porto geschädigt wurde.

Ein weiterer Betrugsfall wäre der spätere Vertrieb an Sammler, wenn im Angebotstext nicht eindeutig von "Nachdrucken" die Rede wäre.

Betrug kann m.E. nicht greifen, wenn Du Deine Briefe mit 3 Cent oder gar nicht frankierst. Hier spiegelst Du keine falschen Tatsachen vor.

DL8AAM bringt noch zusätzlich Hehlerei ins Spiel. Mag spitzfindig klingen, aber das Strafgesetz kennt keine Bagatellgrenzen. Die Festsetzung der Strafe liegt im Ermessen der Richter.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/16237
https://www.philaseiten.de/beitrag/320060