Die Frage sollte nicht lauten, wie viele Frauen im BDPh organisiert sind, um damit wie in
[#8] zu begründen, dass eine Geschlechterparität im Vorstand nicht umsetzbar ist, sondern wie man die Angebote so gestalten kann, dass sie attraktiver für Frauen werden. Eine per Satzung angeordnete Geschlechterparität im Vorstand ist dann der Anreiz, die Angebote des Vereins zu überprüfen und zu verbessern.