Thema: DDR Sammlerausweise für Dauerbezieher an Postämtern
HWS-NRW Am: 11.06.2023 14:42:42 Gelesen: 1180# 9@  
@ Totalo-Flauti [#8]

Hallo Michael,

erst mal ein bisschen offiziekker Text:

Zum 1. Juli 1990 wurden die Verkaufsbestimmungen für Postwertzeichen und philatelistische Souvenirs dahingehend verändert, dass von diesem Zeitpunkt ihre Abgabemenge nicht mehr begrenzt war. Es gab auch keine „Werte in geringer Auflage“ mehr, vielmehr bestimmte sich die Auflagenhöhe allein nach postalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung auch des Bedarfs der Sammler an Neuheiten.

Aus Unwissenheit, vielleicht auch aufgrund von Sammlerwünschen, wurden auch nach dem 30.6.90 noch Ausweise ausgestellt, obwohl am Schalter ohne Vorlage eines Sammlerausweises Postwertzeichen und andere postalische Belege erworben werden konnten.



Zwei Ausweise, ausgestellt im Juli 1990 im Postamt 9438 JOHANNGEORGENSTADT 4, wohl mehr gedacht als Erinnerung an frühere Zeiten und die Möglichkeit, interessante Gebührenstufen vorzeigen zu können.

Das Verbot des Verkaufs ganzer Bogen von Sonderpostwertzeichen wurde aufgehoben, jedoch blieb der Bezug von Sonderpostwertzeichen im Ausweisverfahren bei den Postämtern und Poststellen im Interesse der Dauerbezieher bis zum Ablauf des Sammlerausweises nach den bisherigen Festlegungen bestehen. Neue Anmeldungen wurden für den Schalterbezug nun nicht mehr angenommen – der Sammlerausweis hatte seine Bedeutung verloren.

mit Sammlergruß
Werner
 
Quelle: www.philaseiten.de
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