Thema: AGB der DPAG: Gültigkeit des Portocodes darf nicht auf 14 Tage beschränkt werden
Seku Am: 17.06.2023 17:27:02 Gelesen: 664# 4@  
Hallo an die interessierte Runde,

ich habe soeben eine Meldung hereinbekommen:

Die "Rechtslupe" schreibt aktuell dazu

Mobile Briefmarken – mit befristeter Gültigkeitsdauer

Die von der Deutsche Post AG verwendete Vertragsbestimmung, wonach „Mobile Briefmarken“ mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, benachteiligt die Käufer unangemessen und ist insoweit unwirksam. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13. Juni 2023

gesamter Bericht hier [1]

Ich wünsche einen schönen Sonntag

Günther

[1] https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/mobile-briefmarken-mit-befristeter-gueltigkeitsdauer-3240932
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/17996
https://www.philaseiten.de/beitrag/320670