Thema: Vorausentwertungen Deutschland
bovi11 Am: 29.06.2023 19:32:26 Gelesen: 21914# 216@  
@ Lammfell [#215]

„Zu Deinem Beleg- der Stempel wäre als richtiger Stempel einer Absenderstempelmaschine auf einer Massendrucksache unzulässig gewesen.“

Deshalb ist der Stempel gedruckt und soll lediglich eine Abstempelung imitieren.

Das Ganze sieht nach einer sehr breit angelegten Werbemaßnahme aus. Der Meister Verlag in München ist für solche Kampagnen bekannt.

Der Werbung durch Postwurfsendung dürfte im konkreten Fall eine besondere Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundespost und dem Meister Verlag zugrunde liegen.

„Die Bezeichnung "Wurfsendung" auf der Sendung war vorgeschrieben- auch "An alle Haushaltungen" war erlaubt.“

Der Hinweis „An alle Haushaltungen“ war in der Tat erforderlich und stand im konkreten Fall wohl im Fenster des Umschlags. Ich meine sogar, mich an ähnliche Postwurfsendungen des Meister Verlags erinnern zu können. Es wurde damals für Abonnements für Rezeptkarten geworben.

„Postwertzeichen wurden meines Wissens im privaten Auftrag nur durch die Bundesdruckerei auf Umschläge gedruckt- und es würde mich sehr wundern, wenn dies ohne Fluoreszenzstreifen geschehen wäre oder in falschen Farben.“

Solche Umschläge wurden nicht von der Bundesdruckerei hergestellt, gerade weil die aufgedruckten Marken einen echten Brief nur nachahmen sollten. Deshalb waren Falschfarben vorgeschrieben. Ein Fluoreszenzstreifen fehlte aus diesem Grund ebenfalls.

Es ist eine Postwurfsendung.

Eine Zeitungsbeilage wäre auch aus Sicht des Meister Verlags nicht zielführend. Damit wären nämlich erstens nur Zeitungsbezieher erfasst worden und zweitens wurden und werden Zeitungen häufig durch Zusteller in aller Frühe in die Briefkästen gesteckt. Die Imitation eines Briefes wäre für die Werbung deshalb nicht plausibel.

Häufig war seinerzeit auch die Adressierung „An alle Bezieher von Tagespost“ oder ähnlich oder „ An die Bewohner des Hauses Musterstadt Peter-Paul-Platz 1“.
 
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