Thema: Funklotteriekarten
piems Am: 30.06.2023 10:05:24 Gelesen: 3123# 32@  
@ bovi11 [#31]

In seiner Monographie "Funklotterie" hat Manfred Krüger die Frage in einem eigenen Kapitel "Zählstempel" beantwortet.

Mit der besagten Freistempel-Maschine wurden die eingegangenen Karten gezählt und auf dieser Basis mit der Deutschen Hilfsgemeinschaft (die Veranstalterin der Lotterie) abgerechnet. Für nicht verwendete Karten bezahlte die Post also nichts.

Ab dem 25.9.1952 wurde das Verfahren geändert, ab diesem Zeitpunkt wurden die verkauften Karten abgerechnet. Der Zählstempel kann also nur bis zu diesem Zeitpunkt auftreten.
 
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