Thema: Bayern ab "Pfennig-Zeit" 1876 bis 30.6.1920: Belege, Marken, Essays
Gernesammler Am: 03.07.2023 20:07:04 Gelesen: 34482# 747@  
Hallo Sammlerfreunde,

Postauftrag als Einschreiben vom 25.11.1913 von Gustav Widemann aus München, spediert nach Kaiserslautern, Briefe mit diesem Postsonderdienst liefen immer an das zuständige Postamt. Die öffneten das Kuvert und ersahen aus dem Inhalt, mit wem sie es zu tun hatten.

Für das Franko nahm man eine Bayern Nr. 81 aus der Serie Prinzregent Luitpold zu 30 Pfennig, 10 Pfennig war die Gebühr für den einfachen Brief bis 20 Gramm sowie der Einschreibgebühr von nochmals 20 Pfennig.

Gestempelt wurde mit Zweikreisstempel München 2 B.P. (Brief Post) (Helbig 37 c) sowie dem Stempel Einschreiben, auf der Rückseite noch der Ankunftsstempel Einkreisstempel von Kaiserslautern 1 (Helbig 30 b)

Für die Kenntlichmachung des Einschreibens war dies schon auf dem Brief aufgedruckt und es wurde der Klebezettel 11d von München 2.BS mit der Manualnummer 298 verwendet.

Seit dem 15. Oktober 1871 gab es bei der Reichspost und in Württemberg den Postmandatsdienst, Bayern folgte einen Monat später. Die Postaufträge zur Geldeinziehung, wie sie seit 1875 genannt wurden, waren vom Handel auf Grund der „Deutsche Wechselordnung“ von 1848 gefordert worden. Postaufträge dienten zur bankmäßigen Einziehung von Barbeträgen durch Dritte (die Post) und zur Vorzeigung von Wechseln (Schecks) zur Zahlung durch den Empfänger des Postauftrags und die Überweisung des eingezogenen Betrags, und gegebenenfalls zur Erhebung des Wechselprotestes. Solche Postprotestaufträge waren seit 1872 möglich.

Postmandate waren mit dem Stempel Recommandiert zu versehen und durften nur dem Adressaten oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt werden.

Der Postauftragsbrief war wie ein Einschreibbrief zu frankieren. Hinzu kam die Postanweisungsgebühr zur Überweisung des eingezogenen Betrags.

Mit der Umstellung auf die Markwährung zum 1. Januar 1875, stieg der Höchstbetrag für Postaufträge auf 600 Mark, der für Postanweisungen auf 300 Mark. Es waren bei Bedarf zwei Postanweisungen auszufüllen. Die Gebühr für den Postauftrag betrug nun 30 Pfennig. 1888 wurde der Meistbetrag auf 800 Mark erhöht.

Gruß Rainer


 
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