Thema: (?) (70/73/85) Eisenbahndienstsachen national - EDS
DL8AAM Am: 05.07.2023 16:21:07 Gelesen: 7852# 85@  
Mal eine Grundsatzfrage:

Nach meinem Verständnis sind EDS-Dienstsachen, Dienstsachen die über "bahneigene" Posttransportwege "mit Zug" befördert wurden, außerhalb der Zuständigkeit und des Handelns der regulären Post, d.h. das ist eine Art von "hausinterner Privatpost". bzw. "staatliche Parallelpost". Diese dürften, solange sich die Sendung innerhalb des EDS-Systems befindet, doch eigentlich keinerlei Postwertzeichen der regulären Post tragen, warum auch? Es sei denn es sollte sich um "EDS-Dienstmarken" handeln. Normalerweise ist die Nutzung von "EDS mit Zug" ja entgeltfrei.

Reguläre Postwertzeichen höchstens, wenn eine "EDS mit Zug"-Dienstsache nach dem EDS-Transport - aus welchem Grund auch immer - von der Bahn, d.h. aus dem Bereich der bahneigenen Post, an die reguläre Post auszuschleusen ist.

"EDS mit Zug" ist ja ansonsten eine Parallelpost, eine private (wenn auch vornehmlich staatliche) "Dienstpost" außerhalb des Systems der jeweils regulären Post.

Deshalb tragen ja oftmals alte Umschläge auch den Eindruck "EDS mit Zug" (oben) und zusätzlich unter dem Strich "Frei durch Ablösung" (o.ä.). Eigentlich sollte hier doch der nicht zustreffende Teil (oder beide) durchgestrichen werden, je nach dem gewählten "Transportweg" (bahnintern oder reguläre Post) bzw. "Art der Frankatur" (postfreigemacht, "abgelöst" oder "portopflichtige Dienstsache" o.ä.). Wenn die Sendung innerhalb der Bahn bleibt, ist ja auch nichts "abzulösen" (o.ä.). Diese Umschläge waren also für jede Art des Versandes nutzbar.

Oder liege ich hier falsch und schliesse von der DB falsch auf deren Vorgänger?

Beste Grüße
Thomas
 
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