@ Stefan
[#4]@ Henry
[#1]Und zudem lautet die hier gestellte Frage schlicht:
"Was also sagt das Attest nun aus?"Die Aussage des Attests ist eindeutig.
Wie der Prüfer zu den im Attest dokumetierten Erkenntnissen kommt, muss im Attest nicht erläutert werden. Derartige Ausführungen kenne ich auch nur ausnahmsweise in Attesten, wenn beispielsweise vermerkt ist, dass der Absender nicht der auf dem Beleg vermerkten Einheit angehörte.