Thema: Frankatur von Briefmarken und Internetmarken auf einem Brief erlaubt oder verboten?
DL8AAM Am: 30.07.2023 04:08:32 Gelesen: 2038# 12@  
@ Lammfell [#11]

Warum sollte es Konsequenzen haben, wenn man ein PWZ mit einer Ergänzungsstufe der IM ergänzt?

Warum? Ganz einfach, weil es ausdrücklich in den AGB [1] verboten ist, dieses zu tun. Zitat:

Allgemeine Geschäftsbedingungen PORTOKASSE und INTERNETMARKE
(...)
II. Abschnitt INTERNETMARKE
(...)
§4 Rechte und Pflichten der Deutschen Post
(1) (...) Darüber hinaus kann die Deutsche Post die Annahme und/oder die die Beförderung der Sendung verweigern, wenn der Kunde den Service vertragswidrig nutzt.
(2) Eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn die PDF-Datei oder die über die Online- Frankierapplikation erworbenen Internetmarken:
(...)
e. mit anderen Frankierarten, z.B. Postwertzeichen, auf einer Sendung kombiniert und eingeliefert (Verbot der Mischfrankatur) (...) werden.

Deshalb !

Die Post verbietet bei Internetmarken ganz explizit jegliche Art von Mischfrankaturen mit anderen Frankierarten!

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Internetmarke/dp-internetmarke-agb-032021.pdf
 
Quelle: www.philaseiten.de
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