Thema: Frankatur von Briefmarken und Internetmarken auf einem Brief erlaubt oder verboten?
Lammfell Am: 30.07.2023 12:31:57 Gelesen: 1964# 14@  
@ DL8AAM [#12]

Nur, weil etwas in AGB steht, muss es nicht juristisch haltbar sein. Das hatten wir ja jüngst schon [1].

Aber das werden wir ja bei der kommenden Portoerhöhung sehen - entweder die AGB werden der Praxis angepasst oder die Verbraucherzentralen werden sich dessen wieder annehmen, wenn die Post plötzlich Nachentgelte einfordern möchte, weil da wer eine 10 ct Internetmarke als Ergänzung neben einem Postwertzeichen zugeklebt hat.

Die Post entzieht schliesslich dem Kunden die Möglichkeit einer "korrekten" Ergänzungsfrankatur durch Abbau der Sielaff-Geräte und es wird sicher kaum ein "Normalbürger" zuerst die AGB durchlesen, nur weil da jetzt ein neuer Automat aufgestellt wurde und man dort Ergänzungswerte wie beim Sielaff ziehen kann.

Da denkt der Kunde sich nämlich nichts gross dabei - denn man wird am Bildschirm nicht über Einschränkungen des Gebrauchs informiert und es gibt an den Geräten auch keine gedruckten AGB - dann haben wir den schönen Fall für [2].

Viele Grüße

[1] https://www.vzbv.de/urteile/mobile-briefmarke-darf-nicht-nur-14-tage-gueltig-sein
[2] https://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html
 
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