Thema: Frankatur von Briefmarken und Internetmarken auf einem Brief erlaubt oder verboten?
DL8AAM Am: 31.07.2023 16:21:10 Gelesen: 1810# 16@  
@ Lammfell [#14]

wenn die Post plötzlich Nachentgelte einfordern möchte

Nein, die Post "droht" bei dieser Art von "vollbezahlter" Mischfrankatur nicht mit Nachentgelten, sondern nur mit der Nichtbeförderung, Zitat:

Darüber hinaus kann die Deutsche Post die Annahme und/oder die die Beförderung der Sendung verweigern, wenn der Kunde den Service vertragswidrig nutzt..

Und mit dem Briefeinwurf hast Du einen rechtsgültigen Vertrag mit der Post geschlossen. Die AGB sind hier integrale Vertragsbestandteile und somit für alle Vertragsparteien - wie ein Gesetz oder eine Satzung - absolut bindend. Es sei denn ein Gericht hebt einen Passus auf Grund von (vereinfacht gesagt) "Ungesetzlichkeit" nachträglich auf, was zwar regelmäßig hin und wieder vorkommen kann, was aber wirklich nur sehr selten mal passiert. Zu 99,9% ist ein AGB-§, wie ein Gesetz-§.

Und das Kombinationsverbot macht sogar Sinn (keine grundlose, willkürliche einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners), da die Post ihre gesamte ("Sortier-") Logistik auf Matrixcodes umstellt. Hier ist die Post langsam auf dem Weg. Verschiedene Arten von Kodetypen, von elektronischen Abtreichlisten ("Entwertungen") bzw. der elektronischen Entgeltsicherung können hier aber zu erheblichen Problemen in der automatisierten Ablaufsteuerung führen. Hier muss dann kostenintensiv manuell nachgearbeitet werden und genau dass soll ja verhindert werden. Die Frage ist, (u.a.) ob diese "Benachteiligung" (des Kunden) noch verhältnismäßig ist, für die Post "ja", aber ob das ein Gericht ebenso sieht, ist eine andere Frage. Aber bis dahin ist das Kombinationsverbot "Gesetz", ob es uns gefällt, oder nicht.

Falls irgendwann aber einmal "alles" komplett vernetzt, matrixgesteuert und vollautomatisiert funktionieren sollte, inklusive der gesamten Entgeltsicherung, heisst dann aber auch, dass keine matrixfreien, klassischen Briefmarken mehr im Umlauf sind, könnte die Post das Kombinationsverbot theoretisch aufheben, aber bis dahin funktioniert eine Matrixcode-Zusatzfrankatur zu 5 Cent grundsätzlich nicht mit einer klassischen Briefmarke "ohne" zu 80 Cent.

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
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