Thema: Frankatur von Briefmarken und Internetmarken auf einem Brief erlaubt oder verboten?
Lammfell Am: 02.08.2023 09:29:43 Gelesen: 1553# 22@  
@ DL8AAM

"und wenn im Ausnahmefall wirklich mal "was" passiert, dann eher nur um einen "Leuchtturm anzufeuern", um mal ein Zeichen zu setzen, in der Hoffnung, dass es sich erzieherisch rumspricht, dass man zukünftig "korrekt bezahlt"."

Wenn einem Kunden in einer Postfiliale ein Zehnerbogen einer Briefmarke verkauft wird, die versehentlich in der Druckerei nicht mit einem Matrixcode bedruckt wurde- dann geht der Kunde mangels Wissen davon aus, die Marken entsprechend verwenden zu können.

Die Marken wurden über eine offizielle Verkaufsstelle bezogen - und so verhält es sich auch mit Automaten. Niemand muss davon ausgehen, dass hier Verwendungseinschränkungen vorhanden sind.

@ Journalist

"Natürlich gab es anfangs wahrscheinlich große Probleme, das man die verschiedenen Matrixcodevarianten nicht so einfach trennen und separat auswerten konnte und man so durch diese "Fake-AGB-Teile" versucht, das Problem doch möglichst klein zu halten."

Das "Problem" ist insoweit nie groß gewesen, weil es nur bei Portoerhöhungen für einen begrenzten Zeitraum zu Tage tritt.

Kein normaler Postkunde wird sich dutzende "Papierschnippsel" am Automaten ziehen, um damit aufzufrankieren. Das war auch bei bisherigen Automatenmarken schon so. Die meisten Haushalte haben nur sehr überschaubare Marken-Vorräte und die Firmenkunden holen sich am Schalter Postwertzeichen von der Rolle, die viel leichter zu verarbeiten sind bzw. kennen ihren Markenverbrauch und haben Altbestände bereits vorher aufgebraucht.

Derartige Ausgestaltungen von AGB oder auch von manchen Gesetzestexten zeugen nur davon, dass sie von Theoretikern (Bürokraten) erschaffen wurden, die wenig bis keine Ahnung von der Praxis haben.

Viele Grüße
 
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