@ Altsax
[#186]Dort sind dann auch ex-BPPler eingetreten, die nach ihrem Ausscheiden beim BPP ihre Vergleichssammlung versteigern liessen (z.B. bei HBA). Ohne Vergleichssammlung geht es beim BPP aber nicht.
Die Mitgliedschaft in anderen deutschen Prüfverbänden ist, soweit ich erinnere, laut BPP-Satzung nicht zulässig.
Das sind deren Regeln, kein "Spiel" und kein "vermutlich".