Thema: Internationale Antwortscheine (IAS)
antwortscheinsammler Am: 10.08.2023 16:17:28 Gelesen: 6865# 155@  
@ Regis [#148]
@ Regis [#151]

Da nicht alle Leser hier über alle Details zu IAS Bescheid wissen können, hier einmal Regis`Aussagen im Detail:

So, wie ich den Beiträgen entnehmen kann, besteht Unklarheit über das Prinzip IAS

Nur am Rande, IAS sind kein Prinzip, sondern Ganzsachen. Auch wenn es sich noch nicht allgemein herumgesprochen hat, die Fédération International de Philatélie (FIP) also der Weltverband der organisierten Philatelie hat dies schon vor Jahrzehnten ein für alle mal festgelegt.

Ein IAS ist ein geldwerter Talon zum Kauf von Briefmarken in der Nominale eines Auslandsbriefes

Falsch, ein IAS ist weder geldwert noch berechtigt er zum Kauf von Briefmarken sondern lediglich zum Versand eines Auslandsbriefs der ersten Gewichtsstufe in ein anderes Land als das Einlöseland.

- egal in welchem Land -

Falsch, die UPU sieht zwar vor, dass alle ihre Mitgliedsländer IAS einlösen, es gibt aber und gab von Beginn an Ausnahmen und Befreiungen, das heisst noch nicht einmal alle UPU-Mitglieder lösen IAS aller Ausgabeländer ein. Man versuche einmal in Nordkorea einen Südkoreanischen IAS einzulösen. Mit Russischen IAS, wenn es sie denn gäbe, würde man sich in einem Ukrainischen Postamt derzeit wohl auch keine Freunde machen :-))

d.h. es ist ein funktionsbezogener Geldschein.

Falsch, ein IAS ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, also auch kein Geldschein. Auch wenn, wie Thomas richtig beschrieben hat, IAS immer wieder als Ersatzwährung benutzt wurden sind sie keine Geldscheine, ebenso wenig wie man auf die Idee käme Zigaretten (die Ersatzwährung der Nachkriegszeit) als Geldschein zu bezeichnen.

Wenn dieser Geldschein zur Frankatur verwendet wird,

Dieser Nichtgeldschein kann nicht zur Frankatur verwendet werden.

hat die absendende Post nicht nur keine Einnahme, sonder muss der empfangenden Post Geld zahlen.

Grottenfalsch, nicht die einlösende Post muss bezahlen, sondern die Postverwaltung, die den IAS ausgegeben hat. Davon abgesehen hat die einlösende Postverwaltung bei der zentralen Abrechnung keine Ahnung in welches Land der einzelne Brief versandt wurde. Ein IAS gilt schliesslich nicht nur für das Land in dem er ausgegeben wurde. Noch absurder würde diese Aussage, wenn der einlösende Kunde Briefmarken bekäme und wie Regis schreibt damit machen kann was er will.

Ein IAS ist ungestempelt als Formblatt wertlos.

Grottenfalsch, wie schon von anderer Seite mehrfach klargestellt wurde, ist die Abstempelung fakultativ, in einigen Ländern in Asien ist man sogar der Meinung nur ungestempelte Scheine seien gültig. (was natürlich ebenso Quatsch ist)

Beim Kauf wird er durch den Ausgabestempel in Wert gesetzt.

Falsch.

Wenn der IAS eingelöst wird, erhält der Postkunde Briefmarken in der Nominale eines Auslandsbriefes -

Falsch !

und was er damit macht, geht die Post nichts an. Die Marken müssen nicht benutzt werden.

Erledigt sich von selbst.

Die Post entwertet den IAS und gibt ihn bei der UPU zur Verrechnung zu Lasten der Ausgabepostverwaltung ab. Erst dort erhält die Post den Gegenwert.

Was denn nun, ich dachte die einlösende Post hat nur die Kosten. (s. oben)

Ein mit 2 Stempeln versehener IAS ist zwar entwertet, aber nie verrechnet worden, sondern von Sammlern entnommen worden - ohne Verrechnung mit der Ausgabepost. Sozusagen eine Gefälligkeitsentwertung ohne Dienstleistungsbezahlung.

Stimmt in einigen wenigen Fällen, der grösste Teil von IAS mit 2 Stempeln stammt aber aus bereits abgerechneten Beständen der Ausgabeländer die beim Recyclen des Altpapiers von der Palette gefallen sind. Was kein Problem für die Postverwaltungen ist, diese IAS sind postalisch abgerechnet, erledigt und somit wertlos. Es entsteht kein Schaden.

Bei der UPU verrechnete Stücke kommen, da sie Quittungen sind, nicht in Umlauf.

Falsch! Siehe oben. Ausserdem, abgerechnete IAS sind keine Quittungen, dass sind bestenfalls die Sammelbelege in denen die abgerechneten IAS zusammengefasst werden.

Ich habe aber einige gesehen, die ein Sammler in den 30-er Jahren aus dem Postkassenbestand nahm und den Gegenwert einlegte. Damit hatte er IAS von ihm fehlenden Ländern.

Wie nett, einen Zeitzeugen aus den 1930-er Jahren bei uns zu haben. Wenn man annimmt, dass Regis seinerzeit als aufmerksamer Beobachter doch mindestens ca 20 Jahre alt war, dürfen wir ihm ja bald zum 110. Geburtstag gratulieren. Richard wird ihn sicher zum Altersehrenmitglied ernennen.

Zur Frage - leer - wertlos. Gilt nur aus Sicht der Post. Diese sind bei der UPU nicht abrechenbar.

Falsch! (siehe mehrfach weiter oben)

Im WK I in Belgien wurden solche belgische Scheine als Souvenir rechts gestempelt und somit ungültig gemacht.

Was soll das belegen ?

@ Regis: Noch Fragen ?

Antwortscheinsammler
 
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