Thema: (?) (55) EDV Freimachungen
Araneus Am: 15.08.2023 22:11:15 Gelesen: 4383# 53@  
@ DL8AAM [#52]

Hallo Thomas,

nach der Privatisierung im Jahr 1995 führte die Deutsche Telekom zum 01.01.1996 neue Telefontarife ein. Für jeden Ortsnetzbereich wurde eine zweiteilige Preisinformationsbroschüre erstellt und an alle Telefonanschlussinhaber versendet.

Das gezeigte Blatt war der Anschriftenträger beim Versand der Broschüren, zeigt aber gleichzeitig auch, für welchen Ortsnetzbereich die jeweiligen Broschüren galten. Im gezeigten Beispiel ist die Ziffernfolge 0551 die Vorwahl für das Ortsnetz Göttingen, die Sendung enthielt also die für Göttingen gültige Broschüre.

Unten links trägt der Beleg noch die alte "Kennung" für den Geschäftsbereich, die "Interne Leistungs-Verrechnung"- bzw. ILV-Nummer "1".

Diese Aussage ist für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar. Was meinst du mit „ alter“ Kennung und welche Leistungen sollten hier intern verrechnet werden? Die Deutsche Telekom war 1995 privatisiert, d. h. Postentgelte mussten wie bei anderen privaten Unternehmen abgerechnet werden.

Es gibt diese Blätter auch ohne die Kennung oder mit einer anderen Kennung:


Anschriftenträger ohne Kennung nach Duisburg (Vorwahl 0203, hier mit zwei vorangestellten Nullen)



Anschriftenträger mit Kennung „3“ nach Norderstedt (die Vorwahl 04871 gehört zu Hohenwestedt in Schleswig-Holstein und nicht zu Norderstedt).

Ich vermute, dass diese Kennung eher beim Versand der Broschüren eine Rolle gespielt hat. Es mussten damals in kurzer Zeit Millionen von Sendungen auf den Weg gebracht werden. Denkbar ist, dass für große Städte eine andere Logistik erforderlich war als für ländliche Gebiete und dass große Firmen in mehreren Ortsnetzen aktiv waren. Die Kennung könnte der Kennzeichnung oder Steuerung beim Versand gedient haben.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
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