Thema: Deutsche Lokalausgaben 1945 Lauterbach, "nichtamtliche" Lokalausgabe
Altsax Am: 19.08.2023 20:13:36 Gelesen: 1883# 6@  
@ bernhard [#5]

"In der Nachkriegszeit wurde versucht die vielen Markenausgaben zu beurteilen, die Spreu vom Weizen zu trennen (Stichwort Hallensische Normen). Es wurden Normen aufgestellt, ein wichtiges Kriterium war dabei die Postamtlichkeit von Ausgaben.

1992 hat der Bund der philatelistischen Prüfer ähnliche Normen zu den Lokalausgaben aufgestellt und mit dem Michel-Katalog, APHV, BDPh und dem Verband für Briefmarkenversteigerungen abgestimmt: "Richtlinien zur Prüfung der Lokalausgaben 1945-48". Sie z.B. BA Deutsche Barfrankaturen und Notentwertungen ab 1945 Rundbrief 50/1993.

Bei Lauterbach heist es: abzulehnen - nicht postamtlich"


Hallo Bernhard,

es muß aber erlaubt sein, sich mit dem Sinn solcher "Normen" auseinanderzusetzen!

Letztlich geht es doch darum, für Philatelisten produzierte "Mache" von echtem Bedarf entsprungenen Maßnahmen zu unterscheiden.

In den ersten Monaten nach Kriegsende gab es in Deutschland Regionen mit einem leidlich funktionierenden Postwesen und solche wie den Landkreis Lauterbach, in denen es daran fehlte. Briefmarken waren entweder nicht vorhanden oder nicht verwendbar. Man kehrte also zur Barfrankierung zurück, oftmals angereichert mit markenähnlichen Zettelchen, als "Lokalausgaben" mit mehr oder weniger Berechtigung geadelt. Daß die Motivation zur Herausgabe dieser "postamtlichen Lokalausgaben" nicht selten in Erzeugung philatelistischer Produkte für Sammler bestand, dürfte unstrittig sein. "Amtlich" wurden sie nicht durch Poststempel, sondern durch zumindest nachträgliche offizielle Anerkennung seitens der zuständigen Postverwaltung. Ob diese in jedem Einzelfalle erteilt wurde bzw. vorlag, ist zumindest strittig.

In den Regionen ohne funktionierendes Postwesen trat die Militärverwaltung als Regierungsmacht in die Funktion, das Verkehrs- und Kommunikationswesen zu organisieren, bzw., wie im Falle des Landratsamtes Lauterbach, entsprechende Initiativen zu genehmigen. Wer daraus resultierende Maßnahmen nicht als "amtlich" betrachtet, hat den Begriff nicht verstanden.

Selbstverständlich hatte die Post ein Monopol auf die Briefbeförderung in Deutschland. Jedes Monopol verliert aber seine Wirksamkeit und Berechtigung, wenn der Monopolist nicht in der Lage ist, es auszuüben! Diese Lücke ist hier gefüllt worden durch das Kraftpostwesen des Landratsamtes.

Es wäre an der Zeit, daß diejenigen, die sich berechtigt fühlen, philatelistische "Normen" aufzustellen, sich einmal mit den Grundlagen des Staatsverwaltungsrechts beschäftigten.

Es gab schon zu "klassischen" Zeiten ein die Post ergänzendes Botenwesen. Da ist noch niemand auf die Idee gekommen, es philatelistisch zu ächten.

Mir ist klar, daß es sich bei den Lokalausgaben nicht gerade um den Mittelpunkt des philatelistischen Interesses in Deutschland handelt. Gleichwohl wäre es an der Zeit sich mit diesem Nebengebiet in einer Weise zu beschäftigen, die populäreren Gebieten längst zuteil wurde.

beste Grüße
Altsax
 
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