Thema: Moderne Postgeschichte DPAG: DV Frankatur mit Datamatrixcode
DL8AAM Am: 21.09.2023 17:09:28 Gelesen: 6957# 118@  
@ Araneus [#117]

Dem widerspricht aber das Regelwerk für DIALOGPOST, dort heisst es u.a. ausdrücklich

Der verkürzte Frankiervermerk wird innerhalb der Aufschrift angebracht. Der Vermerk ist gut sichtbar/lesbar rechts oberhalb der Anschrift zu platzieren. Ein Muster finden Sie unter deutschepost.de/frankiervermerk. Die Frankierzone ist in diesem Fall von alphanumerischen Angaben in Klarschrift und Codes jeglicher Art freizuhalten, darf jedoch farbig bedruckt werden. [1].



Im Zusammenhang mit den anderen Punkten und der verlinkten Webseite [2] ist der Unterschied zwischen der Standardform, der "Frankierwelle" und dem "verkürzten Frankiervermerk" genau das Fehlen der Frankierwelle. Der verkürzte Frankiervermerk kommt insbesondere dann zum Einsatz 'Wenn nicht genügend Platz zur Darstellung der FRANKIERWELLE auf Ihrer Sendung besteht'. Wenn aber die Frankierwelle mit eindruckt wurde, handelt es sich um die Frankierung (Kapitel 4) bzw. den Frankiervermerk (Punkt 4.1) mit der "Frankierwelle" (Punkt 4.1.1). Nur wenn die Frankierwelle fehlt, handelt es sich um den "Verkürzter Frankiervermerk" (Punkt 4.1.2). Das Fehlen der Frankierwelle macht den Unterschied zwischen diesen beiden Punkten aus. Im Teil PREMIUMADRESS (Kapitel 5 bzw. Punkt 5.4) werden keine abweichenden Sonderregelungen genannt.

Aber auch in Deinem verlinkten Dokument [3] (Seite 6) heisst es "Für Dialogpost gilt dieses Layout (d.h. "Wort-Bildmarke Deutsche Post", Produktname DIALOGPOST, kennzeichnung der Zusatzleistung P und der PREMIUMADRESS-Matrixcode (Frankierart 08er Matrixcode bzw. das PREMIUMADRESS-Label) im Bereich der Aufschrift -ed) als verkürzter Frankiervermerk und kann auf Wunsch auch ohne Frankierwelle auf dem Umschlag oder Aufschriftzettel genutzt werden. Die Frankierzone ist hierbei immer freizuhalten, d.h. dort sind keine sonstigen Eindrucke anzubringen."

Heisst im Umkehrschluß aber auch, dass wenn die Frankierwelle nicht weggelassen wird, dass dann dieses Layout, nicht mehr die Vorgabe ("immer Freilassen") an die Nutzung der Kann-Freigabe "gilt dieses Layout als verkürzter Frankiervermerk" erfüllt.

Das Problem, das wir hier aber bereits mehrfach gesehen haben, ist, dass sich die verschiedenen Autorenteams der Post nicht immer genau absprechen bzw. ihnen die genaue Nomenklatur bzw. Wortdefinitionen nicht "wichtig genug" ist, da eine Kollision in diesen Punkten ("ist es" ein verkürzter Frankiervermerk, oder "gilt es" nur, wie bzw. ist es "gleichgestellt") die Abläufe ja nicht negativ tangieren. Im Prinzip korinthen-reiten nur wir Philatelisten diese Feinheiten, was für uns aber "wichtig genug" ist, damit wir uns untereinander verstehen.

Übrigens ich habe aus Deinem Dokument gerade gelernt, dass die Post den alten Terminus "Wort-Bild-Marke Deutsche Post" gerade aktuell in "Bildmarke Logo Deutsche Post" (fortlaufend) umbenennt. Das macht sogar richtig Sinn, denn für den Schriftzug wurden zwischenzeitlich exakte Vorgaben an das "Schriftbild" aufgestellt, d.h. der Schriftzug wurde so zu einem "Bild". In älteren, aber noch immer gültigen bzw. noch nicht überarbeiteten Dokumenten (u.a. [4]), wird aber noch immer die alte Bezeichnung angegeben.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/dp-broschuere-dialogpost-032022.pdf
[2] https://www.deutschepost.de/de/f/frankierwelle.html
[3] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Premiumadress/downloads/dp-mlfvm-8-premiumadress-032023.pdf
[4] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Premiumadress/downloads/mlfvm_25_pressepost_etikett_2_21.pdf
 
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