Thema: MBSZ Prüfer Mihaly Bodor stellt Kurzbefund als "Bund Philatelistischer Prüfer" aus
bovi11 Am: 23.09.2023 12:38:15 Gelesen: 843# 8@  
@ ArGe Baltikum [#5]
@ Lars Boettger
@ alle

§ 5 Markengesetz

Geschäftliche Bezeichnungen

(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.

(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.

(3) […]


Da der BPP oder auch Bund Philatelistischer Prüfer eine überragende Bekanntheit in den beteiligten Verkehrskreisen genießt, kommt es auf eine Registrierung beim Markenamt nicht an. Die überragende Bekanntheit (Verkehrsgeltung) war bereits zu dem Zeitpunkt gegeben, als die Marke „BPP“ 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen wurde.

Insofern ist nicht nur die unberechtigte Benutzung der eingetragenen Marke „BPP“ rechtsverletzend, sondern nach § 5 MarkenG auch die ausgeschriebene Form.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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