Thema: Gestempelte, handschriftliche oder Postvermerke als Label auf Belegen
Jürgen Witkowski Am: 25.11.2010 15:02:57 Gelesen: 521106# 202@  
Diese Drucksache vom 29.01.1918 von Berlin ins belgische Gent erreichte ihr Ziel nicht. Vorne erhielt sie den einzeiligen Rechteckstempel unzulässig zurück, hinten findet sich handschriftlich die dazu gehörige Erklärung: "Drucksachen zum Etappengebiet sind unzulässig".

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
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